"Wir begrüßen den längst fälligen Vorstoß in dieser Frage außerordentlich, dass der nun von der FDP-Fraktion forciert wird - umso besser" eröffnet Arnold Senft, Präsident des Thüringer Einzelhandelsverbandes die Runde, zu der gestern Spitzenvertreter des Thüringer Einzelhandels mit dem Fraktionsvorsitzenden der FDP im Thüringer Landtag, Uwe Barth, in Jena zusammenkamen.
Gemeinsam wurde über den von seiner Fraktion Anfang des Jahres eingereichten Gesetzentwurf zum Thüringer Ladenöffnungsgesetz diskutiert. "Mit der Neuregelung kann dem in der Vorweihnachtszeit erhöhten Nachfragebedarf im Einzelhandel begegnet werden. Diese Regelung wird zu einer spürbaren Entspannung saisonaler Spitzenbelastung führen", so Senft weiter. Auch der Zeitpunkt ist günstig, denn: bereits zu Beginn des Jahres planen die Städte und Landkreise die verkaufsoffenen Sonntage. Aus Sicht des Einzelhandels ist der Vorstoß längst überfällig, kommt doch die Thüringer Landesregierung in diesem Thema seit geraumer Zeit nicht weiter.
FDP-Fraktionschef Uwe Barth gibt sich über das Ergebnis des Treffens außerordentlich zufrieden und stellt klar: "Wir wollen mit diesem Vorstoß den Adventseinkauf als Familienerlebnis fördern. Auf keinen Fall wollen wir den Sonntag als Tag der inneren Einkehr und der Ruhe beschneiden und das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes konterkarieren. Das Gegenteil ist der Fall: Ich bin überzeugt davon, dass von der Neuregelung alle profitieren."
Barth weist zudem darauf hin, dass eine Folge der momentanen Rechtslage beispielsweise ist, dass viele Konsumenten an Adventssonntagen seit Jahren in benachbarten Bundesländern wie Sachsen ihre Weihnachtseinkäufe erledigen. Kaufentscheidungen würden erwiesenermaßen bis kurz vor das Weihnachtsfest heraus geschoben und eher an den letzten beiden Sonntagen im Advent realisiert. "Dies ist in Thüringen bisher nicht möglich und wird dem Freistaat mittelfristig erhebliche Nachteile bescheren. Wichtig ist, die Wettbewerbsgleichheit mit unseren Nachbarländern nicht aus dem Blick zu verlieren, denn hier geht es auch um Standort- und Arbeitsplatzsicherung.
Jetzt ist vor allem der Thüringer SPD-Wirtschaftsminister Machnig gefragt, sich zeitnah einer breiten Diskussion zum Thema zu stellen und Farbe zu bekennen." so Barth abschließend.
Nach dem Entwurf sollen in Thüringen künftig an bis zu zwei frei wählbaren Adventssonntagen die Geschäfte öffnen dürfen. Die maximale Zahl verkaufsoffener Sonntage im Jahr von insgesamt vier, soll dadurch jedoch nicht erhöht werden. In Thüringen ist bislang lediglich der 1. Advent einer Ladenöffnung zugänglich.