Pressemitteilung
Erfurt, 9.2.2010
Bürgergeld statt Hartz IV
Urteil des Verfassungsgerichts bestätigt FDP-Kritik an Hartz IV-Regelungen
"Die bisherige Regelung der prozentualen Ableitung der Bedarfssätze für Kinder von den Regelsätzen für Erwachsene war willkürlich und nicht sozial ausgewogen. Deshalb begrüßen wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts", erklärte heute der der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag, Marian Koppe. Der richtige Bedarf für Kinder müsse nach der Entscheidung in Karlsruhe nun transparent berechnet werden. Kinder dürften nicht unter der Arbeitslosigkeit ihrer Eltern leiden, fordern die Liberalen. Durch angemessene Regelsätze müssten die Kinder aus Bedarfsgemeinschaften dieselben Bildungs- und Aufstiegschancen erhalten wie andere Kinder.
"Durch die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehen wir uns aber auch in unserer grundsätzlichen Kritik am Hartz-IV-System bestätigt", betont Koppe. Die gesamte bürokratische Hartz-Gesetzgebung bedürfe einer Überarbeitung mit dem Ziel, der Einführung eines gerechteren Bürgergeldmodells. Er erneuerte in diesem Zusammenhang seine Kritik, dass es bei der bisherigen Regelung für Hartz-IV-Empfänger immer noch zu wenig Anreize gebe, wieder eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. "Wer arbeitet, muss mehr in der Tasche haben, als derjenige, der nur auf die staatliche Unterstützung baut", so Koppe.